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   BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 242/89   

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https://dejure.org/1990,14602
BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 242/89 (https://dejure.org/1990,14602)
BAG, Entscheidung vom 26.04.1990 - 8 AZR 242/89 (https://dejure.org/1990,14602)
BAG, Entscheidung vom 26. April 1990 - 8 AZR 242/89 (https://dejure.org/1990,14602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch von Mitarbeitern einer Röntgenabteilung auf Zusatzurlaub wegen besonderer Strahlengefährdung - Wegfall der Gefährdungslage - Beschränkte Bindung an eine Zusage - Wirksamer Widerruf der Zusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.03.1984 - 3 AZR 340/80

    Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 242/89
    Ein Arbeitgeber, der rechtsirrig Zusatzurlaub gewährt hat, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, ist trotz der langjährigen Gewährung nicht gehindert, für die Zukunft diese Leistung nicht mehr zu erbringen (BAG Urteil vom 6. März 1984 - 3 AZR 340/80 - AP Nr. 16 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 04.05.1982 - 3 AZR 1205/79

    Geschäftsführer einer Krankenkasse - Dienstordnungsangestellter - Ruhestand -

    Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 242/89
    Bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist anzunehmen, daß er auch einem nicht vollstreckbaren Feststellungsurteil nachkommen wird (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAGE 1, 60, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; BAG Urteil vom 4. Mai 1982 - 3 AZR 1205/79 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).
  • BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 89/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulässigkeit einer Fststellungsklage

    Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 242/89
    Bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist anzunehmen, daß er auch einem nicht vollstreckbaren Feststellungsurteil nachkommen wird (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAGE 1, 60, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; BAG Urteil vom 4. Mai 1982 - 3 AZR 1205/79 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).
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